Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der freiberuflichen Hebamme Özlem Köker, Saarlandstraße 80, 32257 Bünde
-nachfolgend "Hebamme" genannt-
1. Leistungen und Kosten
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem DHV- Deutschen Hebammenverband abgeschlossen wurde.
1.1abrechenbare Leistungen
- Vorgespräch
-Beratung
-Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
-Wochenbettbetreuung nach der Geburt
- Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
1.2 Eigenanteil
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überstritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. Bereits in Anspruch genommen hat.
1.3 Sonstige Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versirgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern dies nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt ein gesonderter Vertrag. Wahlleistungen aller Art (z.B. Akupunktur) sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise.
1.4 Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebüren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebürenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattungen von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. Stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungsbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstatungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. Der Beihilfe.
1.5 Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen. Die Vertragspartnerin ist mit Zustimmung der AGBs mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevaten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs-und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf stationären/oder mobilen Geräten der Hebamme, sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für die Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett findet nach dem informativen Vorgespräch statt. Der Platz wird Ihnen 1 Woche reserviert. Innerhalb dieser Frist bitte einen erneuten persönlichen Termin vereinbaren oder eine kurze Mitteilung, dass Sie den Platz nicht benötigen. Wenn keine erneute Buchung vorliegt haben Sie keinen Anspruch auf eine weitere Betreuung. Die Hebamme hat nach dem Vorgespräch die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen, eine Betreuung nicht anzunehmen.
3. Vertretung
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Forbildung oder Urlaub der Hebamme). Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempängerin bei Bedarf an den betreuenden Gynäkologen, Kinderarzt sowie die Klimik zu wenden - bei Notfällen mit einem Anruf an die 112. Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden , dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die Vertretenden Kollegin weitergegeben werden dürfen - im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung. Die Hebamme übernimmt keine Verantwortung für die Betreuung durch die Kollegin und haftet nicht für diese. Die vertretende Hebamme untersteht zu keiner Zeit diesem Vertrag.
4. Entbindung der Schweigepflicht
Mit der Zustimmung der AGBs stimmt die Betreuende ausdrücklich der Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten im Fakle der Hinzuziehung eines Arztes bzw. einer Kliniküberweisung zu, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
5. Erreichbarkeit
Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sonder sollten die Leistungsempfängerin über ihre Ereichbarkeit aufklären. Die Sprechzeiten von Hebamme Özlem Köker sind von Montag bis Freitag von 9-15 Uhr und nach Absprache. Es besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Ereichbarkeit. Erreichbar ist die Hebamme unter folgender Handynummer: 01631904188 (wenn die Hebamme gerade nicht erreichbar ist, kann eine Nachricht mit Name, Telefonnummer und Grund der Kontaktaufnahme auf dem Anrufbeantworter bzw. Eine SMS/Nachricht hinterlassen werden) und unter folgender E-Mail Adresse: hebammeoezlem@outlook.de. Ich melde mich innerhab der telefonischen Erreichbatkeit zurück. Außerhalb der Sprechzeiten werden Ihre Anfragen spätestens am folgenden Werktag beantwortet. E-Mails werden einmal täglich an Werktagen beantwortet. In akuten Notfallsituationen in denen unmittelbar Hilfe benötigt wird, ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu kontaktieren.
6. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ermährungsproblemen des Säuglings. Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen bzw. klinischen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztlichen bzw. Klinischen Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebamme keine Haftung für Folgeschäden. Sofern ein Artz oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen einer Kollegin. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen. Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit, dem Baby sowie Eigentum und Gaderobe. Sollten Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Hafrung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Die vorstehenden Haftungsschlüsse und-beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftungsschlüsse und-beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen verletzlichen Verhalten, garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Sonstiges
Da die Hebamme berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, müssen Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden. Ein neuer Termin wird zeitnah vereinbart. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Planen Sie bitte bei Hausbesuchen +/- 45 Min. Toleranz ein. In der Pra is +30 Min. Sollte die Abweichung von der vereinbarten Zeit mehr als 30 Min. betragen, informiere ich Sie schnellstmöglich telefonisch oder per SMS.
8. Wirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt, ersetzt.